Verkehrsrecht umfasst sämtliche Führerscheinangelegenheiten und Unfallereignisse. Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, beachten Sie, dass Sie gegenüber der Polizei nicht zur Aussage verpflichtet sind.

Bei Unfällen rufen Sie immer die Polizei zur Unfallaufnahme. Bei Ihrer Aussage beschränken Sie sich jedoch auf die von Ihnen wahrgenommen Geschehnisse. In der Folge setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.

Leistungsangebot

  • Unfallabwicklung
  • Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Akteneinsicht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Überprüfung von Bußgeldbescheiden
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide
  • Einholung von Einkünften aus dem Verkehrszentralregister
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Allg ZRArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtFamilien- und Erbrecht

Handels- und GesellschaftsrechtmedienMietrechtOrdnungswidrikeiten

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