GmbH-Gründung 

  1. Eintragungsfähigkeit des Namens
  2. Gesellschaftsvertrag erstellen
  3. Beurkundung beim Notar
  4. Geschäftskonto eröffnen
  5. Registrierungen (ggfs. Eintragung Handelsregister)

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und begleiten Sie nicht nur bei der Gründung einer Gesellschaft, sondern sind auch bei allen weiteren Fragen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts für Sie da. Hierbei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit klein- und mittelständischen Unternehmen.

Leistungsangebot

  • Gründung und laufende Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung und Gestaltung einer Unternehmensnachfolge
  • Durchführung von Umwandlungen
  • Sanierung, Restrukturierung, Beratung von Unternehmen in der Krise
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen
  • Bundesweite Prozessführung im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht

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