BGH bestätigt die Kappungsgrenze für Bestandsmieten von Rechtsanwalt Vincent Aydin Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4. November 2015 entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin rechtmäßig ist. Die Verordnung regelt, dass die für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20% für die Dauer von fünf Jahren auf 15% herabgesetzt ist. Durch […]