Sportrecht im Wandel – Update

von Rechtsanwalt Vincent Aydin

Im Mai 2015 hatten wir über die wegweisenden Verfahren im Fall Pechstein und im Fall Müller berichtet. Nun möchten wir den aktuellen Verfahrensstand beleuchten. Bei beiden Verfahren ist eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen. Aber während im Fall Pechstein eine „Revolution“ möglich erscheint, gibt es im Fall Müller hierfür derzeit keine großen Aussichten.

Die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Pechstein fand am 8. März 2016 statt. In dem Verfahren geht es um die Möglichkeit Sportlern den Weg zu ebnen, Schadensersatzklagen gegen Sportverbände vor ordentlichen Zivilgerichten zu erheben. Bisher können Sportler ihre Ansprüche nur in der Sportgerichtsbarkeit geltend machen.

Am Ende der fast zweistündigen Verhandlung verschoben die Richter die Urteilsverkündung auf den 7. Juni 2016. Zwar hat laut Prozessbeobachter Michael Lehner, der Senat noch nicht erkennen lassen, in welche Richtung er tendiert, aber es habe die „größeren Argumente“ für die Pechstein-Seite gegeben. (Quelle: Spiegel-online.de)

Daher darf weiter mit einer Revolution gerechnet werden. Eine Entscheidung pro Pechstein, würde zu einem gewaltigen Wandel im Sportrecht führen, denn vor ordentlichen Gerichten müssen die Verbände den Sportlern Doping nachweisen, während bisher die Sportler ihre Unschuld beweisen mussten.

Im Fall Müller stehen die Zeichen hingegen nicht auf Wandel. Das Landesarbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom 16. Februar 2016 das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass befristete Arbeitsverträge im Profifußball bis auf Weiteres gültig sind. Die Richter sind der Überzeugung, dass die speziellen Arbeitsbedingungen von Profi-Fußballern einen „sachlichen Grund“ für eine Befristung von Arbeitsverträgen darstellen. (Quelle: Spiegel-online)

Zwar ließ das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu, doch den Stellungnahmen der Prozessparteien ist zu entnehmen, dass man sich wohl nunmehr Vergleichen könnte, um den Gang zum Bundesarbeitsgericht zu vermeiden. Eine Revolution ist hier also vorerst vom Tisch. Wir warten jedoch gespannt darauf, ob Heinz Müller doch noch Revision einlegt.